Am 18. März 2022 stimmte der Deutsche Bundestag den Änderungen im Infektionsschutzgesetz zu. Damit sollen sich weitreichende Schutzmaßnahmen laut
Gesetzgeber nur noch auf sogenannte Hotspot-Regionen beschränken. Die genauen Maßnahmen werden dann durch die betroffenen Bundesländer festgelegt.
Ansonsten gelten nun bundesweit Basisschutzmaßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen.
Die bundesweiten Basisschutzmaßnahmen und die Regelungen zu regionalen Verschärfungen durch die Bundesländer gelten laut Gesetz nun
bis zum 23. September 2022.